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BHKW-Serie Teil 2: Fördermöglichkeiten und Steuervorteile

Ein Blockheizkraftwerk (BHKW) ist energetisch sehr effizient, da es gleichzeitig Wärme und Strom erzeugt. Dieses Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung nutzt den eingesetzten Brennstoff – zum Beispiel Erdgas – optimal aus. Wer eine solche Anlage installiert, kann mit staatlicher Förderung und Steuervergünstigungen rechnen.

Für jede überschüssige, nicht selbst benötigte Kilowattstunde Strom, die der Betreiber eines BHKW ins lokale öffentliche Netz einspeist, erhält er eine entsprechende Vergütung. Zusätzlich gibt es aus dem BHKW produzierten Strom einen Zuschlag vom Staat für den Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung. Die genauen Konditionen für diese Förderung beziehungsweise Vergütung sind festgelegt im „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz“ (KWK-G) und im „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG).

Vergütungshöhe abhängig vom Brennstoff
Die Höhe und Dauer der gesetzlich geregelten Förderung hängt davon ab, ob im Einzelfall das KWK-G oder das EEG greift. Welches Gesetz zur Anwendung kommt, richtet sich nach dem eingesetzten Brennstoff, mit dem das BHKW betrieben wird. Bei einer Verbrennung mit Erdgas kommt eine Förderung nach dem KWK-G infrage, die beispielsweise bei Anlagen bis 50 KWH über zehn Jahre läuft. Eine höhere Förderung ist möglich, wenn die Anlage ausschließlich mit Brennstoffen aus erneuerbaren Energien betrieben wird. Eine solche Förderung hat eine Laufzeit von 20 Jahren.

Förderung durch die KfW-Bankengruppe
Einige Förderprogramme der KfW-Bankengruppe wie Premium- und Standard-Förderung kommen nur für Anlagen infrage, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für erdgasbetriebene BHKWs hingegen gibt es eine weitere, indirekte Förderung über die KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“: Für eine energieeffiziente Sanierung bietet das Förderprogramm der KfW langfristige und zinsgünstige Kredite bis zu einer Höhe von 75.000 Euro pro Wohneinheit an. Der Tilgungszuschuss für das Darlehen ist abhängig davon, welchen Energieeffizienz-Standard das zu sanierende Gebäude erreicht. Beim Bau oder Erwerb eines besonders energieeffizienten Hauses mit einem BHKW können mit dem KfW-Darlehen 100 Prozent der Baukosten und bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit bei günstigem Zinssatz und einem Tilgungszuschuss von bis zu 10 Prozent der Darlehenssumme finanziert werden, sofern der KfW-Effizienzhausstandard erreicht wurde. Der Antrag zur KfW-Förderung erfolgt über die Hausbank im Rahmen des allgemeinen Finanzierungsgesprächs.

Förderungsbeschränkung bei BAFA und dem Land NRW
Die Förderung zur Gerätebeschaffung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besteht derzeit nicht mehr, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind. Für ein BHKW mit Erdgasbetrieb greift auch das Förderprogramm des Landes NRW „progres.nrw“ nicht, da dessen Mittel auf den Betrieb mit Biogas, Biomasse oder Pflanzenöl beschränkt sind.

Rückerstattung der Energiesteuer
BHKWs sind steuerlich begünstigt. Das bedeutet, dass dem Betreiber die Energiesteuer – früher Mineralölsteuer – zurückerstattet wird. Diese gesetzlich festgelegte Steuer wird zunächst beim Brennstoffkauf, zum Beispiel Erdgas, automatisch bezahlt. Auf Antrag beim zuständigen Zollamt wird die entsprechende Summe zurückerstattet.
Besonders attraktiv ist die Installation eines BHKW für Unternehmen und Betriebe, bei denen ganzjährig ein gleichmäßiger Wärmebedarf besteht mit zeitlich parallel verlaufendem Strombedarf. Hierzu zählen beispielsweise produzierende Industrie- und Gewerbebetriebe wie Brauereien oder Metzgereien. Aber auch Schwimmbäder oder Saunaanlagen oder Krankenhäuser profitieren von Grund- und Mittellastversorgung des Wärmebedarfs via BHKW. Wohnungsbaugesellschaften können mit einer solchen Anlage sehr effektiv und kostengünstig ganze Wohnblocks mit Strom, Warmwasser und Heizung versorgen.


Serie:
Teil 1: Technik, Funktionalität, Mehrwert
Teil 2: Fördermöglichkeiten und Steuervorteile
Teil 3: Wirtschaftlichkeit

 

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